An jeder allgemeinbildenden Schule in Deutschland ist laut Schulgesetz eine Vertretung der Schülerschaft vorgesehen. Diese Schülervertretung ist das Bindeglied zwischen der Schülerschaft und den Lehrern. Sie vertritt vorrangig die Interessen der Schüler. Die SV ist also auf der einen Seite eine Anlaufstelle für Schüler, wenn diese Fragen oder Probleme haben, auf der anderen Seite aber natürlich auch Ansprechpartner für Lehrer oder die Schulleitung. So kann die SV an der Gestaltung der Schule und des Schullelben mitwirken.
Beispiele dazu sind:
- Vorschläge für die Gestaltung des Schullebens machen
- bei regelmäßigen Treffen von der Schulleitung angehört aber auch über Angelegenheiten, die von allgemeiner Bedeutung sind, informiert werden
- Gremien, AGs, Referate und Organisationsgruppen bilden
- regelmäßige Sitzungen abhalten
- Vorschläge für Aktionen und Projekte machen.
Schülersprecher | (Kl. 10b) |
Stellvertreter | (Kl. 7b) |
Klasse | Klassensprecher | stellvertretender Klassensprecher |
5a | ||
5b | ||
5c | ||
6a | ||
6b | ||
7a | ||
7b | ||
8a | ||
8b | ||
8c | ||
9a | ||
9b | ||
9c | ||
10a | ||
10b | ||
10c |
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