Informationen über die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln

Die Teilnahme der Eltern an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Welche Lernmittel Sie im neuen Schuljahr ausleihen können, ist aus der beiliegenden Liste ersichtlich. Auf dieser Liste sind auch die Ladenpreise und das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben. Es beträgt für: 

Jahrgang 6 70,- €, (ermäßigt bei 3 und mehr schulpflichtigen Kindern: 80%)   56,00 €

Jahrgang 7 72,- €, 57,60 €

Jahrgang 8 80,- €, 64,00 €

Jahrgang 9 72,- €, 57,60 €

Jahrgang 10 83,- €. 66,40 €

Damit können Sie in Ruhe vergleichen und dann entscheiden, ob Sie von unserem Angebot Gebrauch machen wollen. 

Beachten Sie bitte auch, dass nach wie vor nur komplette Buchpakete ausgeliehen werden können und dass weitere Lernmittel von Ihnen selbst zu beschaffen sind. Genauere Informationen finden Sie auf der Schulbuchliste. 

Wenn Sie sich zur Teilnahme am Ausleihverfahren entschieden haben, geben Sie bitte das beiliegende Formular „Anmeldung zu der entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln“ ausgefüllt und unterschrieben an die Schule zurück. 

Wichtig: Zahlen Sie den entsprechenden Betrag unter Angabe des Namens Ihres Kindes und der Klasse im nächsten Schuljahr

bis zum 30.06.2021 auf das Schulbuchkonto der KRO IBAN: DE 44 2859 1654 0027 3309 00 bei der Volksbank Westrhauderfehn ein. 

Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich damit für die Anschaffung aller Lernmittel auf eigene Kosten. 

Von der Zahlung der Ausleihgebühr freigestellt sind Leistungsberechtigte nach dem 

  • Sozialgesetzbuch, Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit Suchende
  • Sozialgesetzbuch, Achtes Buch – Heim- und Pflegekinder 
  • Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch – Sozialhilfe 
  • § 6a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)
  • Wohngeldgesetz (WoGG) nur in Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des §9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs. 1 und 2 des 12. Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird (s. Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG) Ein Nachweis der Hilfsbedürftigkeit ist über das Sozialamt zu erbringen!
  • Asylbewerberleistungsgesetz. 

Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie sich wie alle anderen bis zum 

o. g. Termin zur Ausleihe anmelden und gleichzeitig Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin nachweisen. (Stichtag ist der 05.06.2021)

Ohne die entsprechenden fristgerechten Nachweise können wir Ihnen keine Bücher zur Verfügung stellen. 

Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern zahlen für jedes Kind 80 % der jeweiligen Ausleihgebühr – entsprechende Schulbescheinigungen müssen vorgelegt werden. (Beträge s. oben)

Für Schulwechsler wird das Entgelt halbjährlich berechnet, d.h. wer im 1. Halbjahr neu an die Schule kommt, zahlt das gesamte Entgelt, wer im 2. Halbjahr kommt, die Hälfte. Die Hälfte des Entgelts bekommt erstattet, wer die Schule im 1. Halbjahr verlässt. Wer im 2. Halbjahr geht, erhält keine Erstattung.

Alle Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler müssen darauf achten, dass mit den ausgeliehenen Büchern pfleglich umgegangen wird, weil sie für einen mehrmaligen Gebrauch bestimmt sind. Deswegen dürfen in den Schulbüchern auch keine Unterstreichungen, Markierungen oder Randbemerkungen angebracht werden. Werden ausgeliehene Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben, so dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler zum Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Lernmittel verpflichtet. Für die Ermittlung des Zeitwertes wird von einer gleichmäßigen Abnutzung der Lernmittel über die Dauer der geschätzten Nutzung ausgegangen.

Anmeldung zur Schulbuchausleihe:

Anmeldung Schulbuchausleihe Erziehungsberechtigte

Bücherlisten:

Buchliste 10

Buchliste 9

Buchliste 8

Buchliste 7

Buchliste 6