Hygieneplan vom 22.Oktober 2020

Am 22.Oktober 2020 gab das Niedersächsische Kultusministerium gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt einen aktualisierten Rahmen-Hygieneplan Corona-Schule heraus:

 

Den vollständigen Hygieneplan finden Sie hier: https://schulnetzmail.nibis.de/files/fab215096cf1a5be3859af7b48ef8134/2020-10-22_Rahmen-Hygieneplan_Corona_Schule_Vers3.2.pdf

Dieser Plan gilt als Ergänzung zu unserem schuleigenen Hygieneplan und enthält alle Vorgaben für die verschiedenen Szenarien:

Szenario A: eingeschränkter Regelbetrieb

Szenario B: Schule im Wechselmodell

Szenario C: Quarantäne und Shutdown

Da wir uns derzeit in Szenario A befinden, fassen wir hier die wichtigsten Informationen, Regelungen und Empfehlungen für alle am Schulleben Beteiligten zusammen.

Das Szenario A beschreibt einen eingeschränkten Regelbetrieb. 

Das Abstandsgebot im Unterricht wird zugunsten eines Kohortenprinzips aufgehoben. Unter Kohorten werden festgelegte Gruppen verstanden. An unserer Schule bildet jeweils ein Jahrgang eine Kohorte.

So ist ein weitgehend normaler Unterrichtsbetrieb möglich und im Infektionsfall lassen sich Kontakte und Infektionswege wirksam nachverfolgen.

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Schulbesuch bei Erkrankung

Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein!

• Bei Schnupfen und leichtem Husten ohne Beeinträchtigung des Wohlbefindens kann die Schule besucht werden.

• Bei Infekten mit ausgeprägtem Krankheitswert (Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.

• Bei schwerer Symptomatik , z.B. mit Fieber sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Folgende Personen dürfen das Schulgelände und –gebäude nicht betreten :

• Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden,

• Personen, die engen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten und unter Quarantäne stehen.

 Beim Auftreten von Symptomen in der Schule wird die Schülerin/der Schüler direkt nach Hause geschickt oder bis zur Abholung in einem separaten Raum isoliert. Hier besteht die Notwendigkeit des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung auch während des Heimwegs. Eine ärztliche Abklärung ist notwendig.


Rückkehrer aus Risikogebieten

Rückkehrer aus einem Coronavirus-Risikogebiet müssen sich i.d.R. beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich ggf. in Quarantäne begeben.  

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Rückkehrer aus einem Coronavirus-Risikogebiet sind verpflichtet, oben genannte Regelung einzuhalten, bevor sie das Schulgelände und –gebäude betreten.

Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden und dort nicht regelmäßig tätig sind, ist auf ein Minimum zu beschränken und soll nur nach Anmeldung aus einem wichtigen Grund erfolgen. 

Rufen Sie unser Sekretariat unter 04952 – 2671 gerne an. In vielen Anliegen können wir Ihnen kontaktlos helfen und ermöglichen aus wichtigem Grund natürlich auch Termine in der Schule unter Einhaltung der Hygieneregeln.

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Wichtige Maßnahmen

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Quelle: Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona-Schule

 

Außerhalb der Unterrichtsräume ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. 

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens können wir das Tragen auch während des Unterrichtes empfehlen. Es ist aber derzeit keine Maskenpflicht im Unterricht vorgesehen. Visiere sind aufgrund ihrer Wirkungslosigkeit nicht gestattet.

Persönliche Gegenstände (Brotdosen, Trinkbecher, Arbeitsmaterial, Stifte usw.) dürfen nicht geteilt werden. 

Außerhalb der Kohorte muss der Mindestabstand eingehalten werden. Grundsätzlich gilt: wo Abstand gehalten werden kann, ist dieser einzuhalten.

Lüften

Das Lüften der Unterrichtsräume erfolgt nach dem 20-5-20-Prinzip:

20 Minuten Unterricht – 5 Minuten Lüftung – 20 Minuten Unterricht.

Bei dieser Stoßlüftung kühlt die Raumluft um 2 bis 3 Grad ab, was gesundheitlich unbedenklich ist. Gerne können die Schülerinnen und Schüler während des Lüftens wärmere Kleidung oder eine Decke nutzen.

Schulsport

Die sportliche Betätigung in unserer Schule erfolgt verantwortungsvoll unter Einhaltung der Vorgaben des Hygieneplans. Auch in der Sporthalle wird nach dem oben genannten Prinzip gelüftet.  Nach der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind die Hände gründlich zu waschen.

Da die Benutzung von Haartrockner untersagt ist, findet in den Herbst- und Wintermonaten kein Schwimmunterricht mehr statt. 

Chorsingen/ Bläserklasse

Chorsingen und das Spielen von Blasinstrumenten darf derzeit leider nicht stattfinden.

Angehörige einer Risikogruppe

Gehört ihr Kind oder eine im Haushalt lebende Person zu einer Risikogruppe? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Generell haben Schülerinnen und Schüler laut Kultusministerium regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Es ist aber eine Härtefallregelung möglich.

Wir bemühen uns, unsere Schülerinnen und Schüler bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen und bitten alle an Schule Beteiligten zur Mithilfe und Unterstützung, indem alle Regelungen und Vorschriften eingehalten werden. 

Bleibt/Bleiben Sie gesund!