Für wen ist die Notbetreuung?
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen und der Daseinsvorsorge tätig sind.
Dabei werden wir das Prinzip Kleinstgruppen (1- 2 Kinder) einhalten müssen, um das Infektionsrisiko weiter zu minimieren.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
– Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich
– Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
– Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche
– Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
Es sollen Kinder auch dann in die Notbetreuung aufgenommen werden können, wenn lediglich eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu den zentralen Berufsgruppen gehört. Ein Nachweis/eine Bescheinigung kann erforderlich sein.
Auch in den Osterferien wird die Notbetreuung an Werktagen von 8:00 – 13:00 Uhr an der KRO vorgehalten.
Sollten Sie eine Notbetreuung benötigen, kontaktieren Sie mich in der Zeit von 8:00 – 18:00 Uhr unter: 0178 – 2027032.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Klempin
Schulleiter
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