Informationen ĂŒber die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln
Die Teilnahme der Eltern an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann fĂŒr jedes Schuljahr neu entschieden werden. Welche Lernmittel Sie im neuen Schuljahr ausleihen können, ist aus der beiliegenden Liste ersichtlich. Auf dieser Liste sind auch die Ladenpreise und das von unserer Schule fĂŒr die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben. Es betrĂ€gt fĂŒr:
Jahrgang 6 70,- âŹ, (ermĂ€Ăigt bei 3 und mehr schulpflichtigen Kindern: 80%) 56,00 âŹ
Jahrgang 7 72,- âŹ, 57,60 âŹ
Jahrgang 8 80,- âŹ, 64,00 âŹ
Jahrgang 9 72,- âŹ, 57,60 âŹ
Jahrgang 10 83,- âŹ. 66,40 âŹ
Damit können Sie in Ruhe vergleichen und dann entscheiden, ob Sie von unserem Angebot Gebrauch machen wollen.
Beachten Sie bitte auch, dass nach wie vor nur komplette Buchpakete ausgeliehen werden können und dass weitere Lernmittel von Ihnen selbst zu beschaffen sind. Genauere Informationen finden Sie auf der Schulbuchliste.
Wenn Sie sich zur Teilnahme am Ausleihverfahren entschieden haben, geben Sie bitte das beiliegende Formular âAnmeldung zu der entgeltlichen Ausleihe von Lernmittelnâ ausgefĂŒllt und unterschrieben an die Schule zurĂŒck.
Wichtig: Zahlen Sie den entsprechenden Betrag unter Angabe des Namens Ihres Kindes und der Klasse im nÀchsten Schuljahr
bis zum 30.06.2021 auf das Schulbuchkonto der KRO IBAN: DE 44 2859 1654 0027 3309 00 bei der Volksbank Westrhauderfehn ein.
Wer diese Frist nicht einhĂ€lt, entscheidet sich damit fĂŒr die Anschaffung aller Lernmittel auf eigene Kosten.
Von der Zahlung der AusleihgebĂŒhr freigestellt sind Leistungsberechtigte nach dem
- Sozialgesetzbuch, Zweites Buch â Grundsicherung fĂŒr Arbeit Suchende
- Sozialgesetzbuch, Achtes Buch â Heim- und Pflegekinder
- Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch â Sozialhilfe
- § 6a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)
- Wohngeldgesetz (WoGG) nur in FĂ€llen, wenn durch Wohngeld die HilfebedĂŒrftigkeit im Sinne des §9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs. 1 und 2 des 12. Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird (s. Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG) Ein Nachweis der HilfsbedĂŒrftigkeit ist ĂŒber das Sozialamt zu erbringen!
- Asylbewerberleistungsgesetz.
Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, mĂŒssen Sie sich wie alle anderen bis zum
o. g. Termin zur Ausleihe anmelden und gleichzeitig Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des LeistungstrÀgers beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin nachweisen. (Stichtag ist der 05.06.2021)
Ohne die entsprechenden fristgerechten Nachweise können wir Ihnen keine BĂŒcher zur VerfĂŒgung stellen.
Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern zahlen fĂŒr jedes Kind 80 % der jeweiligen AusleihgebĂŒhr â entsprechende Schulbescheinigungen mĂŒssen vorgelegt werden. (BetrĂ€ge s. oben)
FĂŒr Schulwechsler wird das Entgelt halbjĂ€hrlich berechnet, d.h. wer im 1. Halbjahr neu an die Schule kommt, zahlt das gesamte Entgelt, wer im 2. Halbjahr kommt, die HĂ€lfte. Die HĂ€lfte des Entgelts bekommt erstattet, wer die Schule im 1. Halbjahr verlĂ€sst. Wer im 2. Halbjahr geht, erhĂ€lt keine Erstattung.
Alle Eltern sowie die SchĂŒlerinnen und SchĂŒler mĂŒssen darauf achten, dass mit den ausgeliehenen BĂŒchern pfleglich umgegangen wird, weil sie fĂŒr einen mehrmaligen Gebrauch bestimmt sind. Deswegen dĂŒrfen in den SchulbĂŒchern auch keine Unterstreichungen, Markierungen oder Randbemerkungen angebracht werden. Werden ausgeliehene Lernmittel beschĂ€digt oder nicht fristgerecht zurĂŒckgegeben, so dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten oder die volljĂ€hrigen SchĂŒlerinnen und SchĂŒler zum Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Lernmittel verpflichtet. FĂŒr die Ermittlung des Zeitwertes wird von einer gleichmĂ€Ăigen Abnutzung der Lernmittel ĂŒber die Dauer der geschĂ€tzten Nutzung ausgegangen.
Anmeldung zur Schulbuchausleihe:
Anmeldung Schulbuchausleihe Erziehungsberechtigte
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