1. Was muss ich als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet beachten? 

Für alle Reiserückkehrer, die aus Risikogebieten kommen, besteht eine Testpflicht. Ihr Kind bleibt bis zum zweiten negativen Testergebnis in Quarantäne und betritt die Schule nicht. Bitte informieren Sie die Schule umgehend und mailen ein Attest. 

2. Wie startet der Unterricht? 

Jahrgang 5: gem. Einladungsschreiben

Jahrgang 6-10: Unterrichtsbeginn zur 2. Stunde (Klassenlehrerunterricht) / Vertretungsplan beachten!

Die Schülerinnen und Schüler gehen nach Betreten des Schulhofs direkt in ihre Klassenräume bzw. Fachräume. Ein Mund-Nasenschutz ist grundsätzlich zu tragen und darf erst im Klassenraum am Sitzplatz abgenommen werden. Ein Ersatz ist in der Schultasche mitzuführen und kann nicht durch die Schule bereitgestellt werden. Sollte keine Maske vorhanden sein, führt dies ebenso wie bewusstes Verstoßen gegen die bekannten Hygienevorschriften, automatisch zum Ausschluss vom Unterricht. Die Eltern sind dann für den Heimweg verantwortlich!

3. Wie laufen die Pausen ab? 

Der Schulhof wird in Areale unterteilt, eine Erläuterung erfolgt am ersten Schultag durch die Klassenlehrkräfte.

4. Welche Hygieneregeln gelten? 

Der Unterricht findet in Klassenstärke in allen Unterrichtsfächern nach Stundenplan statt. Eine Abstandspflicht besteht innerhalb der Klassen und Wahlpflichtkurse nicht mehr, wohl aber zu den Lehrkräften. 

Auf dem gesamten Schulgelände – mit Ausnahme während des Unterrichts in den Klassenräumen und den Pausen in den „Pausenzonen“– herrscht Maskenpflicht. 

An der Bushaltstelle und in den Bussen müssen Masken getragen werden. 

Darüber hinaus gelten die üblichen Schutz- und Hygienemaßnahmen: 

✓ Verzicht auf Körperkontakt wie Umarmungen und Händeschütteln, 

✓ Einhalten der Husten- und Niesetikette sowie 

✓ gründliche Händehygiene – in den Klassenräumen stehen dazu entweder ein Waschbecken mit Seife und Einmalhandtücher oder Händedesinfektionsmittel zur Verfügung. 

✓ Wo immer möglich, sollte der Abstand von 1,5m eingehalten werden. 

✓ Die Hygieneregeln für den Sport- und Musikunterricht werden in den Fächern besprochen. 

5. Ist die Mensa wieder geöffnet? 

Der Zugang zur Mensa ist unseren Schülerinnen und Schülern nicht gestattet, um eine Durchmischung mit den Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums und der Hauptschule zu vermeiden. Die Lebenshilfe wird allerdings in unserem Schulkiosk eine Verkaufsstelle in den großen Pausen einrichten.

6. Wie wird mit der Schulpflicht umgegangen, wenn ich oder eine in meinem Hausstand lebende Person besonders gefährdet ist? 

Es besteht Schulpflicht. Falls eine Schülerin/ein Schüler oder eine im Hausstand lebende Person im Falle einer Erkrankung an SARS-CoV-2 dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wäre, können Schülerinnen und Schüler durch Vorlage eines ärztlichen Attests bei der Schulleitung vom Präsenzunterricht befreit werden. Die Information dazu muss umgehend an die Schule weitergegeben werden. Der Distanzunterricht tritt dann an die Stelle des Präsenzunterrichts. Es kann von Seiten der Schule in Absprache mit den Eltern ein Ersatzunterricht angeboten werden. 

7. Was mache ich bei Krankheitssymptomen? 

In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. 

Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden: 

Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie). 

Bei Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19-Erkrankung bekannt ist. 

Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit Fieber (über 38,5 0C) oder akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltendem, starken Husten, der nicht durch eine Vorerkrankung zu erklären ist, sollte ärztlicher Rat gesucht werden. 

Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind. 

8. Was muss ich als Elternteil beachten, wenn ich in die Schule kommen möchte? 

Bitte überlegen Sie zunächst, ob Sie Ihre Angelegenheit auch ebenso gut telefonisch oder per E-Mail erledigen können. Jede Lehrkraft ist via IServ unter der Email vorname.nachname@k-r-o.info zu erreichen.

Wenn Ihr persönliches Erscheinen in der Schule erforderlich ist, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Sekretariat und vereinbaren Sie einen Termin. 

Tragen Sie bitte einen Mund-Nasen-Schutz und betreten Sie das Schulbüro einzeln.