Für wen ist die Notbetreuung?

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen und der Daseinsvorsorge tätig sind. 

Dabei werden wir das Prinzip Kleinstgruppen (1- 2 Kinder) einhalten müssen, um das Infektionsrisiko weiter zu minimieren.

Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen: 

– Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich

– Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr

– Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche

– Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen

Es sollen Kinder auch dann in die Notbetreuung aufgenommen werden können, wenn lediglich eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu den zentralen Berufsgruppen gehört. Ein Nachweis/eine Bescheinigung kann erforderlich sein.

Auch in den Osterferien wird die Notbetreuung an Werktagen von 8:00 – 13:00 Uhr an der KRO vorgehalten. 

Sollten Sie eine Notbetreuung benötigen, kontaktieren Sie mich in der Zeit von 8:00 – 18:00 Uhr unter: 0178 – 2027032.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Klempin

Schulleiter